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Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Klimaresilienz von Bahnböschungen zu erhöhen. Sie sollen so gestaltet werden, dass sie weniger anfällig gegenüber gravitativen Massenbewegungen sind. Damit liefert das Projekt einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit des Bahnbetriebs. Die Forschungsergebnisse tragen weiterhin dazu bei, die Umsetzung der Ziele der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel voranzutreiben. Konkret trägt das Projekt zur Erreichung von Ziel „I-2“ im Handlungsfeld „Verkehr und Verkehrsinfrastruktur“ bei. Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird. Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung und der Referenzliste. Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert. In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden: Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien: Analyse von Naturgefahren und naturbasierten Lösungen, Modellierung von gravitativen Massenbewegungen, Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen; Erstellung von wissenschaftlichen Berichten. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je min. 2 relevante Quellen) - beizufügen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen: Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten; Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen; Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium; Leistungszeitraum. Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen. Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3). Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Die Einhaltung von Einmal-Rechnungen ist erforderlich. Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig.
Forschungsprojekt zur Klimaresilienz von Bahnböschungen. Erhöhung der Betriebssicherheit im Bahnverkehr. Modellierung, Bewertung und Entwicklung von Maßnahmen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen