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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und haben eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen.
Open-House-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe und Arzneimittel zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen