Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 45T
Abgabe
vor 12T
Heute
Vertragsbeginn
in 43T
97714 Oelenbach
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (Bonn)
Projektübersicht

Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen von Wäsche für das Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrum Oerlenbach. Es werden zwei Lose angeboten: Los 1 für Unterkunftstextilien und Los 2 für Dienst- und Schutzbekleidung sowie Textilien des Sanitärbereichs. Die Leistungen beinhalten die wöchentliche Abholung und Rücklieferung der Wäsche. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung mit Höchstwerten für jedes Los konzipiert. Die Laufzeit beträgt vier Jahre. Die Angebote werden nach dem Prinzip des wirtschaftlichsten Angebots bewertet, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Es gelten spezifische Anforderungen an Referenzen und die Befähigung zur Berufsausübung. Die Angebotsfrist endet am 7. April 2026.

Standort Projekt
97714 Oelenbach, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 384.584,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 46 VgV
  • Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. § 44 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
  • Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
  • Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
  • Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
  • Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Originaltitel: Wäschereinigung für das Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrum Oerlenbach
deen