Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 45T
Fragen
vor 25T
Abgabe
vor 10T
Heute
53879 Euskirchen
Stadt Euskirchen - Fachbereich Kultur, Freizeit, Sport (Euskirchen)
Projektübersicht

Sanierung der städtischen Sportanlage "Im Auel" für Schul-, Vereins- und Breitensport. Umfasst Gebäude- und Freianlagen sowie Parkraum. Beauftragt werden Dachdeckerarbeiten. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Baustelleneinrichtung, Dachdeckung in Titanzink, innenliegende Dachentwässerungsrinne und Regieleistungen.

Sanierung der städtische Sportanlage "Im Auel" für Schul-, Vereins- und Breitensport. Gebäude- und Freianlagen sowie Parkraum. Dachdeckerarbeiten.

Standort Projekt
Im Auel 44, 53879 Euskirchen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 60,00 €
HOAI - 5 % Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) 3 % Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
  • 5 % Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) 3 % Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Originaltitel: Umkleide- und Vereinsgebäude Sportanlage "Im Auel" Euskirchen, Dachdeckerarbeiten
deen