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Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) beschafft das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) regionale Emissionsminderungsgutschriften zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung. Die Ausschreibung umfasst 10 Lose, die sich auf Moorbodenwiedervernässungsprojekte in Bayern konzentrieren. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von 2029 bis 2040, mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers bis 2045. Aufgrund der Komplexität der Projektentwicklung und der notwendigen Flächensicherung wurde eine verlängerte Angebotsfrist von 9 Monaten festgesetzt. Die Vergabe erfolgt in mehreren Mengenlosen, wobei eine Zuschlagslimitierung von maximal fünf Losen pro Bieter gilt, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen.
Beschaffung von regionalen Emissionsminderungsgutschriften aus Moorbodenwiedervernässung zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung für den Zeitraum 2029 bis 2040 mit Verlängerungsoption bis 2045.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.400 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.200 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)