Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 56T
58332 Schwelm
Stadt Schwelm (Schwelm)
Projektübersicht

Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen. Die Stadt Schwelm behält sich vor, die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Bei der Vergabe werden Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30%, projektbezogene Qualifikation 30 % berücksichtigt. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026, 09:00 Uhr.

Neubau einer Grundschule. Architektenleistungen für Anbau. Baubegleitung und Dokumentation.

Standort Projekt
58332 Schwelm, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 200.000,00 €
HOAI - Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen)
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach § 45 VgV
  • Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen
  • Mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung

Rollenqualifikationen

  • mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
  • Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
  • Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
  • Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
  • Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
Originaltitel: Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße
deen