Bekanntmachungs-ID: 206128d5-2d88-4370-a282-c75f075c6469
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Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Krankenkassen sichern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend frühestens mit dem 01.05.2026 und endend spätestens am 30.04.2027. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Fragen sind über das Vergabeportal zu übermitteln. Rabattverträge werden mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Bekanntmachung dient der Information und unterliegt nicht dem Vergaberecht.
Rabattverträge für Arzneimittel. Offenes Open-House-Verfahren. keine Exklusivität.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen