Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

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Tewis Projektmanagement GmbH (Hamburg)
Projektübersicht

Neubau einer Kindertagesstätte in Ratzeburg. Grundstück an der Seedorfer Straße. Angrenzendes Wohngebiet und Spielplatz. Fokus auf Objektplanung gemäß HOAI. Leistungsphasen 1-3 werden beauftragt. Optionale Leistungen möglich. Einhaltung von Geheimwettbewerb und Vertraulichkeit zugesichert. Gültigkeit des aktuellen Mehrwertsteuersatzes.

Neubau einer Kita in Ratzeburg. Grundstück an der Seedorfer Straße. Wohngebiet angrenzend.

Standort Projekt
Ratzeburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 240.000,00 €
HOAI - Die Leistungen, die anhand dieser Ausschreibung beauftragt werden sollen, decken zunächst ausschließlich die Leistungsphasen 1-3 ab. Im Planungsumfang ist die Objektplanung enthalten, welche in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgen soll. Die Abwicklung soll im Rahmen eines Objektplanervertrages erfolgen. Ein Entwurf des Vertragswerkes ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Grundleistungen der Leistungsbilder sind jeweils zu 100 % zu erbringen. Für die Objektplanung werden zusätzlich Besondere Leistungen, teilweise optional, beauftragt. Die Details zu den einzelnen Leistungen können dem Honorarermittlungsblatt (ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt) entnommen werden.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Objektplaner
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3

Besondere Bedingungen

  • - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Neubau Kita Ratzeburg
deen