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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) schreibt die Evaluation des MINT-Aktionsplans im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB aus. Gegenstand ist die wissenschaftliche Bewertung des Aktionsplans. Bieter müssen ihre Eignung durch Referenzen, Qualifikationsnachweise der Teammitglieder sowie Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nachweisen. Die Zuschlagserteilung erfolgt zu 70 % auf Basis der Qualität und zu 30 % auf Basis des Preises.
Evaluation des MINT-Aktionsplans durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen