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Anforderungen an den Bieter
Die Überlassung von Nutzungsrechten aus der bergrechtlichen Erlaubnis, im Bereich des Teilaufsuchungsgebiets 3 mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung zur Hebung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium, soweit diese erteilt wird Beschreibung: Abgeschlossen werden soll ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit folgenden wesentlichen Gegenständen (Aufzählung nicht abschließend): Nutzungsüberlassung von Rechten aus der der Konzessionsgeberin erteilten bergrechtlichen Erlaubnis (§ 7 BBergG), bezogen auf ein Reservoir im Teilaufsuchungsgebiet 3, für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 30 Jahre; Pflicht des Nutzers zur Aufstellung eines mit der Konzessionsgeberin abzustimmenden Aufsuchungsprogramms zur Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Erlaubnis; Erfüllung des Aufsuchungsprogramms durch den Nutzer auf eigene Rechnung; Bohren bis mindestens Mittlerer Buntsandstein, Fahren von mindestens GR-Logs bis Endteufe, Durchführung mindestens eines hydraulischen Tests in einem der potentiellen Reservoire, Kündigungsmöglichkeit im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere bei Nichtumsetzung des Aufsuchungsprogramms, Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus den Aufsuchungstätigkeiten an die Konzessionsgeberin; Anwartschaft des Konzessionsnehmers auf Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (§ 8 BBergG) bezogen auf Teilaufsuchungsgebiet 3, Nutzungsüberlassung der Bewilligung, soweit diese erteilt wird; Planung, Bau und Errichtung einer Geothermieanlage zur Einspeisung von Wärme in ein Versorgungsnetz; Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus dem Betrieb der Anlage an die Konzessionsgeberin
Das Land Berlin vergibt Nutzungsrechte aus einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Teilaufsuchungsgebiet 3. Ein geeignetes Unternehmen soll auf eigene Rechnung eine oder mehrere Bohrungen abteufen und die gewonnenen Daten zur Verfügung stellen. Im Erfolgsfall wird eine bergrechtliche Bewilligung beantragt und zur Nutzung überlassen, was die Errichtung einer Geothermieanlage ermöglicht.
Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 3, im Osten Berlins. Der Nutzer teuft mindestens eine Bohrung auf eigene Rechnung ab und erhält im Erfolgsfall die bergrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Geothermieanlage. Die Konzessionsgeberin erhält alle gewonnenen Daten und Informationen. Das Teilaufsuchungsgebiet umfasst ca. 61 km² und liegt überwiegend im Versorgungsgebiet des Fernwärmeverbundnetzes Klingenberg-Lichtenberg.
Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 3“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie).