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Die AOK Hessen schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Fertigarzneimittel im Rahmen eines Open-House-Modells aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Es finden keine individuellen Vertragsverhandlungen statt. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch vorab per E-Mail an das Vertragsteam der AOK Hessen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für verschiedene Fertigarzneimittel. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren für pharmazeutische Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen