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Anforderungen an den Bieter
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Ausschreibung im Rahmen des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in Deutschland. Ziel ist der Lückenschluss im Breitbandausbau durch ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag. Es wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um bis zu drei geeignete Bewerber auszuwählen.
Der Auftraggeber plant den Ausbau von Telekommunikationsnetzen im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Ziel ist der flächendeckende Gigabitausbau in einem Teilbereich, für den Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt wurden. Die Fördermittel sollen als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet werden.
Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss