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Auftrag zur Durchführung ärztlicher Begutachtungen für Leistungsempfänger des Jobcenters Burgenlandkreis. Ziel ist die Feststellung der Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit. Es werden monatlich ca. 15 Begutachtungen erwartet, ohne feste Mindestzahl. Mehrmengen werden nach Fallpauschalen abgerechnet, Mindermengen nicht vergütet. Der voraussichtliche Ausführungszeitraum ist vom 01.07.2026 bis 30.06.2030. Fragen müssen bis zum 05.03.2026 elektronisch gestellt werden. Nachprüfungsverfahren gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 TVergG LSA sind zu beachten.
Durchführung ärztlicher Begutachtungen für Leistungsempfänger. Feststellung der Erwerbstätigkeit zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen