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Anforderungen an den Bieter
Bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen kann der Auftrag jeweils um ein Jahr verlängert werden (Optionsrecht), längstens jedoch bis zum 31.12.2028. Erklärt der AG die Verlängerungsoption nicht spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung, endet der Auftrag zum Ablauf des Jahres. Der AN hat das Recht, der Verlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang der Verlängerungsoption zu widersprechen.
Bezirksamt Pankow von Berlin sucht Dienstleister für offene Mieterberatung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022-2026. Die Beratung soll zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht erfolgen.
Der Auftrag bezieht sich auf die Erbringung von Mieterberatungsleistungen im Bezirk Pankow von Berlin im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung. Der Fokus liegt auf der rechtsberatenden Unterstützung zu mietrechtlichen Fragestellungen. Es wird eine wöchentliche Sprechstundenzeit von mindestens 30 Stunden gefordert, verteilt auf mehrere Standorte und mit mindestens zwei Spätsprechstunden pro Woche. Die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter muss rechtswissenschaftlich oder vergleichbar sein.
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der offenen Mieterberatung im Bezirk Pankow. Die Mieterberatung soll vorzugsweise von mietrechtserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt werden. Das Beratungsangebot umfasst wöchentlich mindestens 30 Sprechstunden. Die Beratung soll in den Altbezirken Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee mit mindestens je 1 Standort angeboten werden und soll barrierefrei zu erreichen sein. Die Beratung soll an mindestens zwei Wochentagen Spätsprechstunden erfolgen. Der AN ist verpflichtet, regelmäßig zur durchgeführten Beratung Bericht zu erstatten.