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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Techniker Krankenkasse, die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Romiplostim aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Verträge geschlossen werden, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal der TK.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Romiplostim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens der Techniker Krankenkasse und weiterer beteiligter Kassen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen