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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die AOK Bremen/Bremerhaven schreibt Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe aus, die bis zum 29.02.2028 laufen. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V jederzeit beitreten, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität, bei dem einheitliche Vertragskonditionen gelten. Arzneimittel gemäß der BfArM-Liste für Kinderarzneimittel sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Open-House-Verträge für diverse pharmazeutische Wirkstoffe bis zum 29.02.2028. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zum Beitritt zu Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen