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Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt den Abschluss von Open-House-Verträgen für diverse Wirkstoffe bis zum 29.02.2028. Das Verfahren ist als "offenes Verfahren" im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, stellt jedoch keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie dar. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Rabattvereinbarung anfordern und müssen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Ein Beitritt ist jederzeit zu den gleichen Bedingungen möglich, eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2025, Vertragsende ist der 31.05.2027. Die AOK Bremen/Bremerhaven behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit exklusive Rabattvereinbarungen abzuschließen, was zum Ruhen der bestehenden Verträge führen kann. Erfahrungsgemäß treten exklusive Rabattverträge acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung in Kraft.
Anforderungen an den Bieter