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Die Techniker Krankenkasse, die HEK und die hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es handelt sich um ein Verfahren zur Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentablauf und exklusiven Rabattverträgen.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
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