Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 5T
Heute
Abgabe
in 1T
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR (Halle (Saale))
Dienstleistungen Mikrobiologische Untersuchungenchemische UntersuchungenDialyseLaborhygieneRahmenvertrag
Standort Projekt
06120 Halle (Saale), Deutschland
Finanzen
Projektwert 16.720,00 €
Geschätztes Honorar 16.720,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
  • Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
  • Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
  • Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
  • Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
  • Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
  • Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB)
  • Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
  • Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
  • Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB)
  • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB)
  • Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
  • Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB)
  • Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB)
  • Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB)
  • Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
  • Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
  • Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
  • Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
  • Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
  • Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
  • Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB)
  • Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
  • Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB)
  • Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
  • Eigenerklärung über folgende Verpflichtung im Falle der Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Beginn seiner Tätigkeit über folgende Risiken und unter folgenden Mindestdeckungssummen Versicherungen abzuschließen und bis zur Beendigung dieses Vertrages aufrecht zu erhalten: > Sachschäden EUR 5.000.000,00; > Personenschäden EUR 5.000.000,00; > Vermögensschäden EUR 1.000.000,00;
  • Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO 23500-2011
Projektübersicht

Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von laborhygienischen Leistungen. Es soll ein Rahmenvertrag für LOS 3 – mikrobiologische und chemische Untersuchungen Dialyse abgeschlossen werden (für Los 3 inkl. der notwendigen Leistungen). Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter ist der Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“ und dort dem Tabellenblatt „Leistungsübersicht“ sowie dem Preisblatt zum LOS 3 zu entnehmen. Die angegebenen Mengenangaben beruhen auf den Verbräuchen der letzten zwei Jahre und dienen ausschließlich der Schätzung des voraussichtlichen Leistungsbedarfs. Sie stellen keine verbindlichen Abnahmemengen dar und begründen weder eine Mindestabnahmeverpflichtung noch einen Höchstbedarf des Auftraggebers. Unabhängig von den tatsächlichen Abnahmemengen wird das Gesamtauftragsvolumen auf den im Preisblatt angegebenen Gesamtpreis für 4 Jahre begrenzt. Bei den Untersuchungen handelt es sich um mikrobiologische und chemische Untersuchungen, die mit ihren Parametern und Untersuchungsrhythmen im Tabellenblatt „Leistungsübersicht“ (Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“) angegeben sind. Neben den Routineuntersuchungen werden auch weiterführende Untersuchungen notwendig, die abhängig vom Befundungsergebnis notwendig werden. Absprachen dazu trifft der Auftragnehmer direkt mit den entsprechenden Bedarfsträgern. (diese werden im Rahmenvertrag angegeben). Die Proben des Loses unterliegen unterschiedlichen Anforderungen an Abholung und Abholungspunkt, sodass eine Absprache mit den Bedarfsträgern nach Zuschlag notwendig ist. Die Anforderungen und Prozesse sind in der Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“ sowie in der Anlage „2025_20_07a_Prozessbeschreibung_KH-Hygiene_Master“ detaillierter dargestellt.

Ausschreibung zur Vergabe eines Rahmenvertrages für mikrobiologische und chemische Untersuchungen im Bereich Dialyse am Universitätsklinikum Halle (Saale). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Ausschreibung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Durchführung von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen im Bereich Dialyse im Rahmen eines Rahmenvertrags über 48 Monate.

Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von laborhygienischen Leistungen. Es soll ein Rahmenvertrag für LOS 3 – mikrobiologische und chemische Untersuchungen Dialyse abgeschlossen werden (für Los 3 inkl. der notwendigen Leistungen). Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter ist der Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“ und dort dem Tabellenblatt „Leistungsübersicht“ sowie dem Preisblatt zum LOS 3 zu entnehmen. Die angegebenen Mengenangaben beruhen auf den Verbräuchen der letzten zwei Jahre und dienen ausschließlich der Schätzung des voraussichtlichen Leistungsbedarfs. Sie stellen keine verbindlichen Abnahmemengen dar und begründen weder eine Mindestabnahmeverpflichtung noch einen Höchstbedarf des Auftraggebers. Unabhängig von den tatsächlichen Abnahmemengen wird das Gesamtauftragsvolumen auf den im Preisblatt angegebenen Gesamtpreis für 4 Jahre begrenzt. Bei den Untersuchungen handelt es sich um mikrobiologische und chemische Untersuchungen, die mit ihren Parametern und Untersuchungsrhythmen im Tabellenblatt „Leistungsübersicht“ (Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“) angegeben sind. Neben den Routineuntersuchungen werden auch weiterführende Untersuchungen notwendig, die abhängig vom Befundungsergebnis notwendig werden. Absprachen dazu trifft der Auftragnehmer direkt mit den entsprechenden Bedarfsträgern. (diese werden im Rahmenvertrag angegeben). Die Proben des Loses unterliegen unterschiedlichen Anforderungen an Abholung und Abholungspunkt, sodass eine Absprache mit den Bedarfsträgern nach Zuschlag notwendig ist. Die Anforderungen und Prozesse sind in der Anlage „2025_20_08_Leistungsverzeichnis“ sowie in der Anlage „2025_20_07a_Prozessbeschreibung_KH-Hygiene_Master“ detaillierter dargestellt.

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