Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 31T
Polizeipräsidium Niederbayern (Bonn)
Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 700.000,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Fragenkatalog Datei 02 Vertragsunterlage, Nr. 2)
  • Darstellung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre über die erfolgreiche Wartung und Reparatur von Kfz
  • Leistungen sind ausschließlich durch fachlich ausgebildetes (abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Tätigkeitsbereich, z. B. Kfz-Mechatroniker, Fahrzeuglackierer usw.) zu erbringen.
  • Vorliegen einer Zertifizierung des Unternehmens (z. B. DIN EN ISO 9001)
  • Es muss eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von fünf (5) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr bestehen.
  • Bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens 30.000 Euro zwingend gefordert.
  • Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sein.
  • Es ist ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist erforderlich, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
  • Es ist ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist erforderlich, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
  • (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Originaltitel: Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen im Bereich Landshut
deen