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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel werden geschlossen. Vertragsgegenständlich sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern keine Exklusivität zu. Vertragslaufzeit maximal 12 Monate beginnend frühestens 01.11.2025 bis spätestens 31.10.2026. Beitritt jederzeit möglich. Teilnahme- und Vertragsunterlagen elektronisch auf dem Vergabeportal. Fragen über das Vergabeportal. Erforderliche Meldung für Kennzeichnung muss bis zum Dritten des Vormonats vorliegen. Vertrag kann per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder unterschrieben im Original versendet werden.
Rabattverträge für Arzneimittel. Wirkstoffe, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen