Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 25210154

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Abgabe
in 14T
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Projektübersicht

Erweiterung und brandschutztechnische Ertüchtigung der Großsporthalle Limbach. Auftraggeber ist die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna. Es handelt sich um einen Bauvertrag als Einheitspreisvertrag. Die Ausführung erfolgt in Limbach-Oberfrohna. Die Leistung umfasst die Kostengruppen KG 444 (Unterverteilungen, Kabel & Leitungen, Kabelträgersysteme und Schutzrohre, Installationsgeräte / Brandschottungen), KG 445 (Allgemeine Beleuchtung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung), KG 456 (Hausalarmanlage), KG 459 (Sonstiges, Einrüstungen im Hallenbereich) und KG 494 (Demontagen). Planungsleistungen sind nicht gefordert. Die Ausführungsfristen sind vom 06.07.2026 bis 07.08.2026. Nebenangebote sind zugelassen, Pauschalangebote werden ausgeschlossen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabeunterlagen sind auf evergabe.de abrufbar. Die Frist für den Eingang der Angebote ist der 27.04.2026, 10:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 15.06.2026. Elektronische Angebote sind auf evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote sind an die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna zu richten. Angebote sind in Deutsch abzufassen. Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. Der Eröffnungstermin findet am 27.04.2026, 10:00 Uhr statt. Sicherheiten gemäß § 17 VOB/B: 5% Vertragserfüllung, 3% Mängelansprüche. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Regelungen. Gesetzlicher Mindestlohn ist zu beachten.

Erweiterung und brandschutztechnische Ertüchtigung Großsporthalle. KG 444, 445, 456, 459, 494. Elektroarbeiten Brandschutz.

Standort Projekt
09212 Limbach-Oberfrohna, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
  • Mindestlohn: Sofern es in dem Gewerk einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt, dann erfolgt bei dessen Nichteinhaltung der Ausschluss des Angebotes.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • gemäß § 17 VOB/B in der gültigen Fassung: 5% Vertragserfüllung, 3% Mängelansprüche
Originaltitel: Erweiterung und brandschutztechnische Ertüchtigung Großsporthalle Limbach, Anna-Esche-Gäßchen in 09212 Limbach-Oberfrohna - Los 23 ELT Brandschutz
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