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Die Samtgemeinde Zeven ist gemäß §§ 2 ff. der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen zur Bekämpfung von Schadnagern (Ratten) verpflichtet. Sie beabsichtigt daher, die Beköderung von Kanälen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Bekämpfung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen in der derzeit geltenden Fassung.
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt die Beköderung von Kanälen zur Rattenbekämpfung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchführen zu lassen.
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Bekanntmachungs-ID: 25771876