Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Lieferung von Alleebäumen mit einem Stammumfang von 10-12 cm bis 16-18 cm aus. Die gelieferten Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen gemäß FLL bzw. BdB entsprechen. Für die Alleebäume gelten spezifische Anforderungen an den Kronenansatz: Bei einem Stammumfang bis 25 cm ist ein Kronenansatz von mindestens 220 cm einzuhalten, ab 25 cm Stammumfang mindestens 250 cm.
Lieferung von Alleebäumen mit einem Stammumfang von 10-12 cm bis 16-18 cm für die Landeshauptstadt Hannover. Die Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen gemäß FLL bzw. BdB entsprechen.
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Bekanntmachungs-ID: 25787574