Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Lieferung von Alleebäumen mit einem Stammumfang von 18-20 cm aus. Die gelieferten Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen gemäß FLL bzw. BdB entsprechen. Für die Alleebäume gelten spezifische Anforderungen an den Kronenansatz: Bei einem Stammumfang bis 25 cm ist ein Kronenansatz von mindestens 220 cm einzuhalten, ab 25 cm Stammumfang mindestens 250 cm.
Lieferung von Alleebäumen mit einem Stammumfang von 18-20 cm für die Landeshauptstadt Hannover. Die Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen gemäß FLL bzw. BdB entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: 25787606