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Die Stadt Minden beabsichtigt, für den Zeitraum vom 10.11.2026 bis zum 31.03.2027 den Winterdienst an Schulen sowie an weiteren bebauten Grundstücken wie Kindergärten und Feuerwehrgerätehäusern zu vergeben. Die Leistung umfasst die Wahrnehmung des Winterdienstes gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Minden in der jeweils aktuellen Fassung sowie verschiedene zusätzliche Winterdienstleistungen auf den betroffenen Grundstücken.
Vergabe von Winterdienstleistungen an Schulen, Kindergärten und Feuerwehrgerätehäusern im Stadtgebiet Minden für den Zeitraum vom 10.11.2026 bis 31.03.2027 gemäß der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
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Bekanntmachungs-ID: 25933438