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Der Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg schreibt die Gewässerunterhaltung für die Bille 1. Ordnung für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Die Maßnahme umfasst die fachgerechte Unterhaltung des Gewässers zur Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses und der ökologischen Funktionen. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich Wasserbau.
Gewässerunterhaltung der Bille 1. Ordnung für den Zeitraum 2027 bis 2029. Es handelt sich um wasserbauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Verbandsgebiet des Gewässer- und Landschaftsverbandes Herzogtum Lauenburg.
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Bekanntmachungs-ID: 25945154