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Die Stadt Kaltenkirchen schreibt die Durchführung von ordnungsrechtlichen Bestattungen sowie die Überführung von Leichnamen für das Jahr 2027 aus. Der Leistungsumfang umfasst sowohl Feuerbestattungen als auch Erdbestattungen gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (BestattG). Der Vertrag beinhaltet zudem eine Verlängerungsoption.
Durchführung von ordnungsrechtlichen Bestattungen (Feuer- und Erdbestattungen) sowie Überführung von Leichnamen gemäß § 13 Abs. 2 BestattG Schleswig-Holstein im Auftrag der Stadt Kaltenkirchen für das Jahr 2027 mit Verlängerungsoption.
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Bekanntmachungs-ID: 25948202