Die KI liest alle Dokumente und schreibt heraus, was gefordert ist: Leistungen, Eignungskriterien, Fristen. Kostenlos, ohne Kreditkarte.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt die freigestellte Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes aus. Die Leistungen basieren auf § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), wonach der Landkreis Träger der Schülerbeförderung ist. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen im Kreisgebiet beginnt am 01.12.2026 und endet zum 31.07.2027.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die freigestellte Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
Statt Vergabeplattformen von Hand abzusuchen. Die KI liest die Unterlagen gleich mit.
"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungsrecherche von 6 Stunden auf unter 1 Stunde reduziert – und finden dabei sogar mehr qualifizierende Ausschreibungen."
Bekanntmachungs-ID: 25993158