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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutztechnik. Die Vereinbarung gilt für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Ein Abruf der gelisteten Artikel sowie die Inanspruchnahme sonstiger erforderlicher Aufträge ist eigeninitiativ durch die Bezugsberechtigten möglich. Auftrags- und Rechnungsempfänger sind die beauftragenden Kommunen in Eigenverantwortung. Umstellung vorhandener Pressluftatmer von Normal- auf Überdruck ist Teil der Vereinbarung. Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit optionaler Verlängerung um zweimal 1 Jahr. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmemengen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Fehlende Unterlagen werden im gesetzlichen Rahmen der VgV nachgefordert (§ 56 VgV). Die Rügefrist für Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis. Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster ist zuständig für Nachprüfungsverfahren. Die Angebote sind elektronisch einzureichen. Das wirtschaftlichste Angebot wird über den Preis (70%), die Webshopeinrichtung (20%) und die Lieferzeit (10%) ermittelt. Die Angebotsfrist endet am 30.01.2026 um 11:00 Uhr.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Atemschutztechnik. Für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugänglich. Umstellung vorhandener Pressluftatmer von Normal- auf Überdruck.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen