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Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt die Bildbeurteilung und -bearbeitung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Gemäß § 291 SGB V müssen Versicherte ab 15 Jahren mit einem Bild auf der eGK ausgestattet sein. Die TK fordert diese Bilder an, digitalisiert sie bei Bedarf und beauftragt einen externen Dienstleister mit der weiteren Prüfung, Beurteilung und Bearbeitung der Fotos, um eine eGK-spezifikationskonforme Produktion zu gewährleisten. Es wird mit einem Volumen von ca. 7,08 Mio. Bildeingängen über eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren gerechnet. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 50% über den Preis und zu 50% über ein fachliches Konzept.
Die Techniker Krankenkasse beauftragt die Bildbeurteilung und -bearbeitung von Versichertenfotos für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Der Auftragnehmer prüft, beurteilt und bearbeitet eingereichte Fotos auf eGK-Spezifikationskonformität.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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