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Die Stadt Bielefeld schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel AVV 20 03 03) aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028. Bieter müssen ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch entsprechende Eigenerklärungen, Zertifikate nach EfbV sowie Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung belegen. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch.
Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel AVV 20 03 03) für die Stadt Bielefeld.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen