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Es werden nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen. Dies ermöglicht Krankenkassen und Pharmaunternehmen Rahmenrabattverträge. Die GWQ ServicePlus AG fungiert hierbei als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität. Es findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren statt. Das Zulassungsmodell erlaubt jederzeit den Beitritt interessierter Unternehmen zu gleichen Bedingungen. Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, teilnehmenden Krankenkassen und Umsätze sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG einzusehen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge bis zum 10.12.2025 kann eine Meldung zum 01.01.2026 erfolgen. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag, Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung, Erklärung zur Integrität, Liste der PZN, Eigenerklärung zur EU-Verordnung.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zulassungsmodell für alle interessierten Unternehmen. Vertragsstart ist der 01.01.2026.