Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 116T
85326 München
Flughafen München GmbH (München)
Projektübersicht

Neubau und Umverlegung eines Regenüberlaufbauwerks mit Zulauf- und Ablaufkanal. Umfasst Ingenieur-, Spezialtief-, Straßenbau- und Rückbauarbeiten. Projekt zur Baufeldfreimachung für ein Mobilitätszentrum. Beinhaltet Herstellung von Spundwänden, Dichtung, Stahlbetonbauwerk und Rohrleitungen. Wiederherstellung von Fahrbahnen und Umfahrungen.

Neubau/Umverlegung Regenüberlaufbauwerk R009 inkl. Zulaufkanal. Umverlegung/Neubau für Mobilitätszentrum. Ingenieurbau-, Spezialtiefbau-, Straßenbau- u. Rückbauarbeiten.

Standort Projekt
Postfach 23 17 55, 85326 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 6,00 €
Nach RBBau - gem. Vergabeunterlagen
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bieters, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bieters, dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Rollenqualifikationen

  • Eignung zur Berufsausübung
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Originaltitel: 2026-1004851_Flughafen München_Neubau/Umverlegung Regenüberlaufbauwerk R009
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