Ausschreibung

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Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

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vor 13T
Veröffentlicht
vor 1T
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Vertragsbeginn
in 76T
Stadtverwaltung Neuwied (Neuwied)
Projektübersicht

Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für städtische Kindertagesstätten. Angeboten werden Cook & Freeze Produkte nach DGE-Standards. Erforderlich ist ein HACCP-Konzept und die Einhaltung von Hygienevorschriften. Es gelten diverse rechtliche Vorgaben, wie VO (EG) Nr. 178/2002 und IfSG. Spezielle Anforderungen an Inhaltsstoffe und Kennzeichnungen sind zu erfüllen. Nachhaltigkeitsaspekte wie umweltfreundliche Verpackung, nachhaltige Fischerei, Bio-Quote von 15%, fairer Handel und erneuerbare Energie sind zu berücksichtigen. Bewerbergemeinschaften müssen eine Bietergemeinschaft bilden. Unterlagen können nachgefordert werden. Die Laufzeit beträgt 36 Monate mit Option auf 12 Monate Verlängerung. Der Projektstandort ist Neuwied. Die Verpflegungstage sind ca. 230 pro Jahr, für ca. 800 Kinder.

Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für Kindertagesstätten der Stadt Neuwied.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Versorgung des Mittagessens durch den Auftragnehmer erfolgt nach den neuesten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen in Form einer kind- bzw. altersgerechten und abwechslungsreichen Ernährung. Die angebotenen Speisen entsprechen den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) oder Gleichwertig – im Besonderen für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinderverpflegung, 2023 (Siehe DGE-Richtlinie: www.dge.de/).
  • Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Zudem ist ein gültiges Zertifizierungsdokument über das HACCP-Konzept nachzuweisen und ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichen. Innerhalb des einzureichenden HACCP-Konzeptes wird bestätigt, dass die nachfolgenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und ausgeführt, in welcher Form Wareneingangskontrollen durchgeführt werden. Ein fehlendes HACCP-Konzept ist ein Ausschlusskriterium.
  • Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer während des gesamten Produktionsprozesses sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten. Über Änderungen der gesetzlichen Vorgaben hat sich der Auftragnehmer eigenständig zu informieren und diese stets bei seiner Produktion zu beachten.
  • Folgende rechtliche Vorgaben sind zu beachten und anzuwenden: VO (EG) Nr. 178/2002 – Basis-Verordnung, VO (EG) Nr. 852/2004 – Hygieneverordnung, VO (EG) Nr. 853/2004 – Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, VO (EG) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), EG-Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV), Temperaturanforderungen für Lebensmittel (DIN 10508)
  • Optional bei „Temperatur entkoppelte Systeme“: Wichtiger Hinweis: Für den Fall, dass der Auftragnehmer sog „cook & chill“ – Produkte anbietet, d.h. Produkte aus einem Produktionsverfahren, welches dem Anwendungsbereich der DIN 10536 „Lebensmittelhygiene – Cook & Chill: Verfahren – Hygieneanforderungen“ unterfällt, ist eine Einhaltung der in dieser DIN geregelten / aufgenommenen Anforderungen insb. an die Hygiene ebenso sicherzustellen. Insbesondere ist in der HACCP-Zertifizierung zu bestätigen, dass durch die betriebs- und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen die Anforderungen der DIN 10536 eingehalten werden. Für die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers wird eine regelmäßige Hygieneschulung vorausgesetzt.
  • Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) einzuhalten. Bei der Bestellung der ausgewählten Artikel sind folgende Kennzeichnungen aufzuweisen: Allergenkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung, Bio-Kennzeichnung bei zertifizierten Artikeln, MSC- oder ASC-Kennzeichnung bei zertifizierten Artikeln, Benennung der Tierarten bei Fleisch- und Wurstwaren.
  • Folgende Mindeststandards sind zu erfüllen: keine Verwendung von Farbstoffen, keine Verwendung von Konservierungsstoffen, keine Verwendung von Geschmacksverstärkern jeglicher Art, keine Verwendung von Hefeextrakten und –würzen, keine Verwendung von künstlichen und naturidentischen Aromen, keine Verwendung von Phosphaten in Fleisch und Wurstwaren.
  • Die genannten Mindeststandards gelten nicht in Bezug auf Dessert (z.B. Pudding). Es muss sichergestellt sein, dass die Komponenten neben der ernährungsphysiologischen und hygienischen Qualität auch eine angemessene sensorische Qualität erreichen. Dazu gehört besonders, dass die für die einzelnen Lebensmittel typischen Farben und der jeweilige lebensmitteltypische Geschmack erhalten bleiben.
  • Nachhaltigkeitsaspekte: Bitte beachten Sie hierzu die Anlage „Nachhaltigkeit – Zuschlagskriterien“.
  • Nachhaltige Verpackung:Die Lieferung des Mittagessens hat unter Vermeidung von Verpackungsmüll mindestens in Mehrportionenschalen zu erfolgen. Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten können Einzelverpackungen/-behälter eingesetzt werden. Der Einsatz von Aluminiumschalen ist ausgeschlossen.
  • Nachhaltige Fischerei: Ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz ist der Einsatz von Fisch aus nachhaltiger Fischerei. Die in den Speisen verarbeiteten Fisch und andere Meeresprodukte müssen mindestens zu 80% aus nachhaltigem Fischfang oder ökologischer Aquakultur stammen. Entsprechende Gütesiegel (MSC, ASC oder gleichwertig) sind nachzuweisen.
  • Bio-Quote: Mindestens 15 % der Menükomponenten, gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der Auftragnehmer hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen.
  • Bei der Herstellung der Waren sind: ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote), ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend), ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte (siehe hierzu nachfolgend) zu berücksichtigen. Entsprechende Gütesiegel (Bio-Siegel) sind nachzuweisen.
  • Fairer Handel: Aus dem internationalen Warensortiment sollen auch fair gehandelte Produkte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen seines Nachhaltigkeitskonzepts zur Umsetzung der geforderten Kriterien dar, ob und in welchem Umfang Produkte aus fairem Handel verwendet werden. Als Nachweis für ein Produkt aus fairem Handel gilt ein Zertifikat durch die Fairtrade Labelling Organizations International (FLO), die Word Fair Trade Organization (WFTO) oder ein gleichwertiges Zertifikat. Produkte aus ausbeuterischer und schädlicher Kinderarbeit werden ausdrücklich untersagt.
  • Nachhaltige Energieversorgung: Der Auftragnehmer nutzt für seine Produktionsstandorte erneuerbare Energie.
  • Nachhaltigkeitskonzept: Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung, Klima- und Umweltschutz, Verpackungskonzept, Zusätzliche Nachweise / Zertifikate.
  • Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Es besteht die Option einer Verlängerung der Grundlaufzeit um 12 Monate.
Originaltitel: Ausschreibung über die Beschaffung von Verpflegung (Cook & Freez) für die Städtischen Kindertagesstätten der Stadt Neuwied
deen