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Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für das Jahr 2026 aus. Es handelt sich um eine Eingliederungsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III. Im kooperativen Modell übernimmt der Auftragnehmer die fachtheoretische Begleitung, sozialpädagogische Betreuung und Koordination der Ausbildung, während die fachpraktische Ausbildung in Kooperationsbetrieben stattfindet. Ziel ist die Unterstützung benachteiligter Auszubildender beim erfolgreichen Abschluss. Bieter müssen eine gültige AZAV-Zertifizierung vorweisen und einschlägige Erfahrungen nachweisen.
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) im kooperativen Modell nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III. Ziel ist die Unterstützung von Auszubildenden mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen beim erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen