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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben Open-House-Rabattverträge für den Zeitraum 2026-07 aus. Ziel ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um nicht-exklusive Verträge, die der Überbrückung zwischen Patentablauf und exklusiven Rabattverträgen dienen. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal der TK.
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schließen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel ab. Ein Beitritt ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen