Ausschreibung

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 19T
Heute
Teilnahme
in 13T
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) (München)
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, vorzulegen. Der künftige Auftragnehmer muss außerdem zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags Inhaber einer Lizenz zum Betreiben des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs im Sinne des tschechischen Gesetzes über Eisenbahnen Nr. 266/1994 in seiner jeweils gültigen Fassung sein. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Lizenz vorzulegen. Soll bzw. sollen im Falle einer Abgabe des Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.02.2026 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
  • Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflich en Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 (vgl. Anlage D.1 zum 1. Verfahrensbrief) zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 15.02.2026 datieren. Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 60 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 6 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Wenn und soweit Umsätze und Eigenkapital eines Bewerbers nicht in Euro ausgewiesen sind, wird für die Prüfung zum Vorliegen der aufgestellten Anforderungen der jeweils vom Bewerber angegebene Betrag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt anhand des jeweiligen Euro-Referenzkurs der Europäische Zentralbank am Tag der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Soweit im Geschäftsjahr 2024 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2024; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2024, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2024 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. zu den Alternativen bzw. der Ergänzung Fortsetzung unter Abschnitt Zusätzliche Informationen (BT-300-Lot)
  • Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonenverkehr (SPV) erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines gemeinwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrs-Angebots im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,75 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren gemeinwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrs-Angeboten erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen erreichen. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines SPV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines gemeinwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrs-Angebots im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,75 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Wenn diese Erfahrung durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren gemeinwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrs-Angeboten erlangt wurde, muss das vorstehend genannte Leistungsvolumen in Summe erreicht werden. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen; - Angabe von Referenzen über mindestens ein gemeinwirtschaftliches Schienenpersonenverkehrs-Angebot im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,75 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2023, 2024 oder 2025, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige gemeinwirtschaftliche Schienenpersonenverkehrs-Angebot, im Sinne der VO (EG) 1370/2007, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach Ziffer 2.1.6 vorliegt. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die vorstehend genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zum 1. Verfahrensbrief) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Teilnahmeantrag des Bewerbers benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines gemeinwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrs-Angebots im Sinne der VO (EG) 1370/2007 verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
deen