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Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion) aus. Ziel ist es, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Zulassungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen, Verträge zu schließen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.06.2026 bis spätestens 31.05.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Open-House-Biologika-Rabattverträge 2026-10 für den Wirkstoff Infliximab in der Darreichungsform zur subkutanen Injektion. Ziel ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen