Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 29be49b0-8f74-4f06-9239-85a7d04055c0

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 12T
Heute
Abgabe
in 20T
Vertragsbeginn
in 135T
28329 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft Trockenbauarbeiten für eine Grundschule. Es handelt sich um die Sanierung einer 3-zügigen Grundschule im Ganztagsbetrieb. Die Arbeiten umfassen Trockenbau, Wände und abgehängte Decken. Die Leistung ist in Bremen zu erbringen. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 13.03.2026. Die Auftraggeberin ist Immobilien Bremen. Es handelt sich um ein Gewerk im Hochbau.

Sanierung einer Grundschule im Ganztagsbetrieb. Trockenbauarbeiten, Wände und Decken. Neubau einer 3-zügigen Grundschule.

Standort Projekt
28329 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Wilhelm Leuschner, Trockenbau
deen