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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Das Verfahren dient der Arzneimittelversorgung und ist für pharmazeutische Unternehmer offen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Verträge haben eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um 6 Monate.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Fertigarzneimittel im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen