Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 46T
53175 Bonn
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (Bonn)
Standort Projekt
53175 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.215.126,05 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Mindestens zwei Referenzen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzprojekte dürfen nicht früher als 2020 beendet worden sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Referenzen haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich Prüfung von eID-Systemen erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden: # Durchführung einer Quellcodeanalyse (statische Analyse) # Durchführung von Penetrationstests (dynamische Analyse) # Analyse der IT-Sicherheitsrisiken gemäß OWASP MASVS und OWASP MASTG # Erstellen von Testfällen und Testplänen Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt.
  • Die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Personen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mind. 5 Personen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mindestanzahl aufweisen. Der Nachweis ist in Form einer vom Bieter selbsterstellten Liste beizufügen.
  • Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 600.000 Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
deen