Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 9T
Heute
Abgabe
in 24T
Vertragsbeginn
in 192T
34431 Marsberg
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Münster)
Projektübersicht

Es werden Holzhackschnitzel für die LWL-Kliniken in Marsberg und Warstein beschafft. Die Ausschreibung umfasst den Kauf und die Lieferung der Holzhackschnitzel sowie deren Entsorgung. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 24 Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere 24 Monate. Die Verlängerung ist möglich, wenn keine Partei den Vertrag 7 Monate vor Ablauf kündigt. Der Vertrag endet nach Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen endgültig am 31.08.2030. Die Bieter werden gebeten, sich auf die Qualität der Holzhackschnitzel zu konzentrieren, die 20% der Bewertungskriterien ausmacht. Der Preis fließt zu 80% in die Bewertung ein.

Lieferung von Holzhackschnitzeln für mehrere LWL Kliniken. Kauf und Lieferung von Holzhackschnitzeln. Entsorgung von Holzhackschnitzeln.

Standort Projekt
LWL-Kliniken in Marsberg und Warstein, 34431 Marsberg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Holzhackschnitzel
deen