Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
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Abgabe
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60596 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems. UHPLC-Tandemmassenspektrometrie für forensisch-toxikologische Analysen. Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben (Urin, Blut, Haare). Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben. Das System dient der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben.

Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems. UHPLC-Tandemmassenspektrometrie für forensisch-toxikologische Analysen. Erfassung von Arzneistoffen und Rauschmitteln.

Standort Projekt
60596 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 262.000,00 €
Geschätztes Honorar 262.000,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/538bf222-7e09-4798-abf1-5a606a93df8b/suitabilitycriteria
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Originaltitel: Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie)
deen