Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 2bd06695-4d2b-4d99-b99b-ffa6ccd708e3

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 41T
53119 DAE22
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (Bonn)
Projektübersicht

Beschaffung von Körperschutzanzügen, Grundschutz der CBRN-PSA. Geschätzte Gesamtbedarfsmenge 100.000 Stück. Mindestabnahmemenge 10.000 Stück. Rahmenvereinbarung mit 1 maximalen Betreiber. Laufzeit 24 Monate, verlängerbar um 2x1 Jahr, maximal 4 Jahre. Lieferung deutschlandweit an 25 Standorte. Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit ist einzureichen. Angebotsmuster sind fristgerecht einzureichen. Nachweise und Erklärungen zur Leistung gemäß Ziffer 3.7.2 der Anlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" sind einzureichen. Wettbewerbsregisterauskunft wird eingeholt. Ausschließlich Bieter ohne auftragsverhindernde Eintragungen kommen in Frage. Angebote nur auf elektronischem Weg. Zuschlagskriterien: Leistung (50%), Preis (50%)."

Körperschutzanzug Grundschutz CBRN-PSA. Lieferung an 25 Standorte der Katastrophenschutzbehörden.

Standort Projekt
53119 DAE22, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
  • siehe Vergabeunterlagen
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
  • Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
  • Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert.
  • Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
  • Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
  • Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
  • Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
  • Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht.
  • Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Originaltitel: Körperschutzanzug, Grundschutz der CBRN-PSA
deen