Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 18T
Teilnahme
in 28T
Vertragsbeginn
in 86T
91522 Ansbach
Bezirkskliniken Mittelfranken (Ansbach)
Projektübersicht

Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen eine Generalausbauplanung am Standort Ansbach. Dies beinhaltet die Errichtung von Neubauten zur Verbesserung der Patientenversorgung und Arbeitsbedingungen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 für das Gesamtprojekt sowie detaillierte Planungen für den ersten Bauabschnitt (BA 1). Der Baubeginn für BA 1 ist für 2028 geplant, mit einer Fertigstellung bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind für das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung betrifft Projektsteuerungsleistungen nach HAV-KOM sowie optionale Besondere Leistungen.

Standort Projekt
Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • gemäß § 123 und § 124 GWB und Vergabeunterlagen
  • Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
  • Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
  • Gemäß § 17 (7) VgV wird die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.
  • Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
  • § 56 Abs. 2 S. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieure/Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG) . Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Projektsteuerer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in benennen.
  • stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM: Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Originaltitel: TNW_BKA_GAP
deen