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Die DAK-Gesundheit schreibt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Tacrolimus (ATC L04AD02) aus. Das Verfahren läuft als Open-House-Modell für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2028. Pharmazeutischen Unternehmen wird ermöglicht, jederzeit zu den gleichen Bedingungen beizutreten. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail. Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren, das nach Auffassung der DAK-Gesundheit nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Tacrolimus (ATC L04AD02). Die DAK-Gesundheit ermöglicht pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einem Rahmenrabattvertrag im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen