Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
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in 51T
Abgabe
in 58T
Vertragsbeginn
in 223T
89134 Blaustein
Stadt Blaustein (Blaustein)
Projektübersicht

Installation der Gebäudeautomationstechnik für die Sanierung und den Umbau des Rathauses Blaustein. Grundstücksgröße: 5.881 m². BGF: ca. 5.500 m². BRI: ca. 23.460 m³. NGF: ca. 4.870 m². FFB EG = ca. 493,09 müNN. Gebäudehöhe ab Gelände: ca. 14,37 m. 1 Untergeschoss, Erdgeschoss, 2 Obergeschosse. Angebotseröffnung am 18.06.2026 um 10:05 Uhr. Bindefrist 18.06.2026. Zusätzliche Informationen bis 11.06.2026 möglich.

Installation der Gebäudeautomationstechnik für die Sanierung und den Umbau des Rathauses Blaustein. Grundstücksgröße: 5.881 m². BGF: ca. 5.500 m². BRI: ca. 23.460 m³.

Standort Projekt
89134 Blaustein, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
HOAI - Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000,00 EUR (netto) pro Jahr.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer und ohne Nachträge. Weiterhin Sicherheitsleistung für Mängelansprüche von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu seinen Lasten für die gesamte Ausführungszeit und für seine Bauleistung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden (inkl. Umwelthaftpflicht, Basis- und Regressrisiko) sowie EUR 3.000.000 für Vermögensschäden abzuschließen. Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen.
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer darf/dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) machen.
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung oder Eintragung in Handwerksrolle. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Originaltitel: Gebäudeautomation für Sanierung und Umbau Rathaus
deen