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Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt den Abschluss von Verträgen gemäß § 140a SGB V mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern. Gegenstand sind spezielle Leistungen im Bereich der Roboter-assistierten Chirurgie sowie Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen. Ziel ist die Beschleunigung der postoperativen Genesung, die Reduzierung von Komplikationen und die Steigerung der Patientenzufriedenheit. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Ein Beitritt ist für qualifizierte Krankenhäuser innerhalb der Vertragslaufzeit möglich.
Die Techniker Krankenkasse schließt Verträge gemäß § 140a SGB V mit zugelassenen Krankenhäusern über Leistungen der Roboter-assistierten Chirurgie und Fast-Track-Verfahren bei Darmerkrankungen ab. Ziel ist die Optimierung der postoperativen Genesung und Reduzierung von Komplikationen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen