Die Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Lieferung von Ökostrom für städtische Objekte sowie die Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 aus. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis Ende 2028 mit einer Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Bieter müssen einen Mindestumsatz von 5 Millionen Euro im Bereich Stromlieferung nachweisen und eine entsprechende Bonität (Index max. 220) vorlegen. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Lieferung von Ökostrom an städtische Objekte inklusive Straßenbeleuchtung für die Stadt Neukirchen-Vluyn für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Bekanntmachungs-ID: 2d5ac31a-20dd-4796-9994-c27c019fc709