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Das Bundesverwaltungsgericht vergibt die Dokumentation der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in acht Losen. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Externe Dokumentationsstellen sollen Entscheidungen systematisch einordnen und mit Rechtsinformationen verknüpfen. Eine jährliche Menge von 8.000 Entscheidungen wird geschätzt, mit einer möglichen Abweichung von 25 %. Die Laufzeit beträgt mindestens drei und längstens sechs Jahre.
Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht. Systematische Einordnung und Verknüpfung mit anderen Rechtsinformationen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen